Der BNA-Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG

Alles Wichtige auf einen Blick


1. Fachbereiche:
Der BNA-Sachkundenachweis wird für die Bereiche

Aquaristik Süßwasser 
Aquaristik Meerwasser
Kaltwasserfische & Teich
Kleinsäuger 
Exotische Kleinsäuger
Terraristik
Ziervögel 

angeboten. Er richtet sich vorrangig an Zoofachhändler, gewerbsmäßige Züchter und private Tierhalter.


2. Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme:
Die Inhalte der Prüfung werden durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) vorgegeben.
Zudem wurde das Schulungs- und Prüfungskonzept mit den Bundesländern abgesprochen.
Teilnehmer sollten über mehrjährige Erfahrung im Umgang mit den betreffenden Tiergruppen und ein fundiertes Grundwissen verfügen.
Wir empfehlen zudem eine gründliche, selbstständige Vorbereitung – nach unseren Erfahrungen MINDESTENS 8 Wochen – mit dem jeweiligen BNA-Schulungsordner.



3. Dauer / Umfang der BNA-Sachkundeseminare:
3 Tage, davon 2 Seminartage und 1 Prüfungstag (jeweils 09.00 - ca. 18.00 Uhr).
Im Seminar werden die Inhalte des Schulungsordners wiederholt und ggf. vertieft sowie, falls erforderlich, auf aktuelle Veränderungen hingewiesen.
Die Prüfung umfasst 100 schriftliche und 10 mündlich/praktische Fragen. Bei der mündlichen/praktischen Prüfung ist immer ein Amtsveterinär anwesend.
Für eine möglichst effektive Teilnahme am Seminar ist eine selbstständige Vorbereitung mit Hilfe der Schulungsordner erforderlich.


4. Gültigkeit:
Der BNA-Sachkundenachweis wurde zwar in Kooperation mit den Bundesländern ausgearbeitet, jedoch muss laut Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft jeder Amtsveterinär im Einzelfall prüfen, ob er einen Sachkundenachweis anerkennen kann. Wir bitten Sie daher im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde abzuklären, ob der BNA-Sachkundenachweis anerkannt wird.


5. Kosten:
Die Seminargebühr beträgt 545,00 € (inklusive Prüfung), die Schulungsordner kosten 138,00 € / Stück (inkl. Porto & Versand).
Hinzu kommen Kosten für die Übernachtungen (beachten Sie hierzu auch unsere Hotelempfehlungen (Hotelempfehlungen als .pdf-Dokument herunterladen)) usw.


6. Kann der Prüfungstag verschoben werden?
Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Prüfung auch an einem anderen Tag stattfinden.
Hierfür wird jedoch eine separate Prüfungsgebühr i. H. v. 150,00 € fällig.

 

7. Kann die Prüfung wiederholt werden?
Die Prüfung kann wiederholt werden. Dabei ist ein erneuter Besuch des Seminars nicht erforderlich.
Hierfür wird eine Prüfungsgebühr i. H. v. 150,00 € fällig.


8. Termine:
Die Seminartermine können Sie unserem Seminarkalender entnehmen oder als .pdf-Dokument herunterladen.


9. Anmeldung: 
Das Anmeldeformular für die Schulungen gemäß § 11 TierSchG können Sie als .pdf-Dokument herunterladen und per E-Mail (gs[at]bna-ev.de), Fax (07255/8355) oder Brief (BNA e.V., Ostendstraße 4, 76707 Hambrücken) unserer Geschäftsstelle zukommen lassen (bitte füllen Sie das Formular vollständig aus). Sie sind Vegetarier, Veganer oder leiden unter Allergien / Lebensmittelunverträglichkeiten? Bitte geben Sie uns frühzeitig Bescheid, damit wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.


10. Kann ich beim BNA auch eine Sachkundeprüfung für einzelne Tierarten oder Tiergruppen (z. B. Garra rufa / Kangalfische) ablegen?
Ja! Grundsätzlich ist es möglich, einen Sachkundenachweis für nur eine Tierart oder Tiergruppe abzulegen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch die Teilnahme an dem entsprechenden Seminar (z. B. Aquaristik Süßwasser für Garra rufa).
In der Prüfung werden dann nur die allgemeinen Grundlagen (Recht, Biologie, Ernährung, Krankheiten) und artspezifische Inhalte geprüft.


11. Begleitete Vorbereitung:
Insbesondere für Unternehmen besteht die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.
Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein fundiertes Angebot.


Alle weiteren Informationen zum BNA-Sachkundenachweis finden Sie im Menü "SEMINARE / PRÜFUNGEN".

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.